Gemeindratssitzung vom 06.05.2003
Bauliche
Erweiterung der Frauenforensik und Errichtung einer Forensik-Männerstation im
Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils)
Sachverhalt:
Vom
Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils) werden derzeit gemeinsam mit dem Bayer.
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Überlegungen angestellt, zur
baulichen Erweiterung der Frauenforensik und zur Errichtung einer Forensik-Männerstation
auf dem Gelände des BKH Taufkirchen(Vils) einen Neubau zu errichten. Dieser
Neubau soll 46 zusätzliche Plätze für die Frauenforensik sowie eine Männerstation
mit 20 Behandlungsplätzen im hochgesicherten Bereich und 10 Behandlungsplätze
auf einer weiterführenden Station, somit also 30 Männerforensikplätze
umfassen. Insgesamt würden damit 76 neue Betten für die Forensik in
Taufkirchen(ViIs) entstehen.
Hinsichtlich der
unterzubringenden Männer würde eine Einschränkung dahingehend erfolgen,
dass im BKH Taufkirchen(Vils) nur Männer mit einer Maßregel nach § 64 StGB,
ohne schwere Gewalt- und Sexualdelinquenz untergebracht werden. Dies bedeutet,
dass Patienten, deren Unterbringung nach § 63 StGB angeordnet wurde, gänzlich
ausscheiden und auch Patienten nach § 64 StGB nicht untergebracht werden,
wenn sie wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 184 c sowie den §§ 211,
212 und 213 StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord,
Totschlag, minderschwerer Fall des Totschlags) verurteilt wurden. Der Bezirk
Oberbayern wäre bereit, diese Nutzungsbeschränkung im Grundbuch dinglich zu
sichern und zu Gunsten der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eine beschränkt-persönliche
Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass nur mit Zustimmung
der Gemeinde Taufkirchen(Vils) ein über die vorgenannte Einschränkung
hinausgehender erweiterter Patientenkreis untergebracht werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, der Erweiterung der Frauenforensik um max. 46 Plätze und der
Errichtung einer Forensik-Männerstation mit max. 30 Plätzen positiv
gegenüberzustehen. Die Zustimmung erfolgt allerdings mit der Maßgabe, dass
eine Nutzungsbeschränkung auf Patienten nach § 64 StGB ohne Patienten
mit schwerer Gewalt- und Sexualdelinquenz (§§ 174— 184 c, 211, 212 und 213
StGB) erfolgt und zur Sicherung dieser Nutzungsbeschränkung im Grundbuch zu
Gunsten der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eine unbefristete beschränkt-persönliche
Dienstbarkeit eingetragen wird. Die Personenzahl von maximal 30 Plätzen in der
Forensik-Männerstation muss ebenfalls im Grundbuch gesichert werden.
Abstimmungsergebnis:
11 x ja, 9 x nein
(Mit „nein“
abgestimmt haben: GR Elas, GR Obermaier, GR Fanger, GR Zeilbeck, GR Götzberger,
GR Christofori, GR Galler, GR Huber, GR Attenhauser)
GR Well war wegen
Krankheit entschuldigt.