Hier soll die Abschrift der Sitzungsvorlage zur Werkausschußsitzung vom 21. Juli 2003 folgen
Abschrift der Sitzungsniederschrift zur Werkausschußsitzung vom 21. Juli 2003:
BTP Jungwirth begrüßt eine Abordnung der Gemeinde Taufkirchen (Vils), die sich wegen des TQP „Bauliche Erweiterung der Forensik beim BKH Taufkirchen (Vils)“ eingefunden hat.
Der Abgesandte der Bürgerinitiative führt aus, dass sich gegen die geplante Einrichtung einer Männerforensik eine Bürgerinitiative entwickelt habe. Bei der Ergebnisauswertung einer Unterschriftensammlung haben sich 95,49 % gegen die Männerforensik ausgesprochen (siehe Anlage 1).
Der Beschluss einer außerordentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) vom 20.07.2003 wurde an die Ausschussmitglieder verteilt (siehe Anlage 2).
Mit der Frauenforensik bestehe Einverständnis, nur die Männerforensik werde mehrheitlich abgelehnt.
H. Neupert weist in seinem Sachvortrag nochmals auf den vorgelegten Gemeinderatsbeschluss hin.
BTP Jungwirth erklärt zur Klarstellung verschiedener Presseberichte, dass im Gesundheitsausschuss am 17.03.2003 ein entsprechender grundlegender Beschluss zur Errichtung einer Männerforensik gefasst wurde. Er könne nicht nachvollziehen, warum der Vorwurf erhoben wird, dass über diesen Beschluss keiner Bescheid wusste, obwohl er von H. Neupert in der Bürgerversammlung am 15. April 2003, in der er, BTP Jungwirth, ebenfalls anwesend war, vorgelesen wurde. Der Beschluss war also allen Interessierten in der Gemeinde bekannt.
Es wurde mit weiteren Beschlüssen im Bezirk die Entscheidung des Gemeinderats abgewartet, die mit 11: 9 positiv ausfiel.
Zur rechtlichen Situation führt er aus, dass die Richter völlig eigenständig über eine Einweisung in die Forensik entscheiden und dabei weder das Sozialministerium, das Justizministerium noch der Bezirk Einfluss nehmen können. Nach einer richterlichen Entscheidung muss der Bezirk die Patientinnen bzw. Patienten aufnehmen. Die Einrichtung eines Forensik-Beirates könne man sich gut vorstellen.
Die dingliche Sicherstellung der Nutzung, nämlich nur Patienten nach § 64 StGB aufzunehmen, werde eingehalten.
Nach Aussage von H. Brinckmann liege zur Einschränkung des Personenkreises nach § 64 StGB auch bereits eine schriftliche Zustimmung des Sozialministeriums vor. Diese Zustimmung sei auch der Gemeinde bekannt.
BRin Zins weist nochmals darauf hin, dass die SPD-Fraktion für § 64 StGB-Patienten, also suchtabhängige Patienten, kleinere Einheiten an den Krankenhäusern immer für sinnvoll gehalten habe. Dies liege auch im Interesse der dezentralen Versorgung forensischer Patienten. Zudem habe das Sozialministerium einer Aufstockung der Frauenforensik nur unter der Auflage zugestimmt, dass auch 30 forensisch kranke Männer mit aufgenommen werden. Dies war von Anfang an auch das Petitum der SPD-Fraktion.
BR Dr. Gillessen gibt zu bedenken, dass seiner Meinung nach nicht sichergestellt werden könne, ob ein unabhängiges Gericht sich bei Einweisungen beschränke, d.h. laut Gesetzeslage muss bei richterlicher Verfügung der Bezirk die Patienten aufnehmen.
BTP Jungwirth führt noch ergänzend aus, dass zwar die Gerichte nicht bezüglich der
Zahl der Patienten beeinflusst werden können und sich diesbezüglich nicht festlegen
werden, aber in der Zuteilung könne zumindest sichergestellt werden, dass nach
Taufkirchen (Vils) nur nach 64 StGB straffällig gewordene Patienten kommen.
BR Kuhn spricht sich deshalb nochmals für eine dingliche Festlegung nach § 64 StGB aus.
Stellv. Bgm. Traber von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) wünscht, dass vor einer endgültigen Entscheidung die Gemeinde in geeigneter Weise beteiligt werde. Die Äußerungen in der Presse (SZ) hätten große Irritationen hervorgerufen.
H. Brinckmann regt in diesem Zusammenhang an, dass die Krankenhausleitung und die Bezirksverwaltung beauftragt werden, mit der Gemeinde Taufkirchen(Vils) Gespräche über die Einzelheiten, z.B. des Forensikbeirates und der weiteren Planungen, aufzunehmen, um die nötige Transparenz zu gewährleisten.
H. Prof. Dr. Dose erläutert nochmals den Vollstreckungsplan, der auch für die Gerichte bindend sei.
BRin Lotterschmid beantragt, als Ergänzung zum Beschlussvorschlag noch die Einrichtung eines Forensik-Beirates, bestehend aus Gemeinderatsmitgliedern, Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertretern des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen (Vils), aufzunehmen.
Ein Vertreter der Bürgerabordnung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) erklärt dem Ausschuss, dass die Bürger der Gemeinde die Männerforensik nicht wollen und nicht akzeptieren. Dies beweise auch der Beschluss vom 20.7.2003, der sich mit 11:10 gegen die Einrichtung ausgesprochen habe.
BR Dr. Gillessen weist mit Bezug auf die Geschäftsordnung hin, dass nicht in eine allgemeine Diskussion eingetreten werden könne, da sie nicht Gegenstand der Tagesordnung sei und eine Änderung der Tagesordnung nicht möglich sei.
Nach ausführlicher Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
a) Dem vorläufigen
vorliegenden Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau zur Erweiterung der
Forensik am BKH Taufkirchen(Vils) mit insgesamt 76 Planbetten (46 Planbetten für
Frauen, 30 Planbetten für Männer) wird zugestimmt.
b) Mit der Nutzungsbeschränkung der Männerforensik im Grundbuch zugunsten der Gemeinde Taufkirchen (ViIs) -siehe a)- besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eine entsprechende Vereinbarung abzuschießen und die dingliche Sicherung zu veranlassen.
c) Das Baureferat des Bezirks Oberbayern und des BKH Taufkirchen(Vils) werden beauftragt, die baulichen und konzeptionellen Vorgaben zur Realisierung des Neubaus in Abstimmung mit den Förderbehörden zu erarbeiten und dem Werkausschuss bei nächster Gelegenheit zu berichten.
d) Mit der Einrichtung eines Forensikbeirates besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Krankenhausleitung und die Bezirksverwaltung werden beauftragt, mit der Gemeinde Gespräche über die Einzelheiten (Umfang, Aufgaben, Sitzungspuantität) aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 einstimmig