So stand es in der Presse:


Beschimpft und mit Fleisch beworfen

Taufkirchen (fis) - Für viel Aufregung sorgte ein Pärchen aus dem Bezirkskrankenhaus. Alkoholisiert wollten sie in einen RVO-Bus einsteigen. Der Fahrer verweigerte ihnen aber den Eintritt, nachdem sie ihm auch keine Fahrkarten vorweisen konnten. Der Mann versuchte sich in den Bus zu drängen und packte den Fahrer am Hals und drückte ihn gegen die Scheibe. Der Betrunkene ließ erst wieder ab, als ein Fahrgast zur Hilfe eilte.

Danach wurde auch die Frau aktiv. Sie beschimpfte den Busfahrer und verpasste ihm zwei Ohrfeigen. Erst dann verließ auch sie den Bus und bewarf den Geschädigten noch mit einem rohen Stück Fleisch. *)

Ein Kollege des Busfahrers bereinigte schließlich den Konflikt.


Busfahrer gewatscht und gewürgt

Taufkirchen (gse) - Einzig auf die mitange­klagte Freundin schob der mehrfach vorbestrafte Italiener Luigi P. (Namen geändert) den Angriff auf einen MVV­-Busfahrer. Der soll seine damalige Lebensgefähr­tin in Taufkirchen aus dem Bus gestoßen haben, so dass sie auf die Straße stürzte. Nach Aussagen P.s habe sie dem Busfah­rer Werner F. daraufhin „eine gescheuert“.

Am 7. Februar vergan­genen Jahres wollte das angetrunkene Paar in Taufkirchen in den Bus von Werner F. einstei­gen. Nachdem P. nur ei­ne überstempelte Strei­fenkarte vorweisen konnte, wies ihn F. mit einer Handbewegung hi­naus. Der 30-jährige P. machte einen Schritt zu­rück, weshalb seine hin­ter ihm stehende Freun­din auf die Straße stürzte und sich das Knie auf­schlug. P. packte den Busfahrer an der Gurgel und drückte ihn gegen die Seitenscheibe. In­zwischen hatte sich die Freundin wieder aufge­rappelt und war zuge­stiegen. Sie verpasste dem Fahrer ihrerseits zwei Watsch‘n.

Richterin Astrid von Boenninghausen-Bud­berg verurteilte Luigi P. zu vier Monaten Frei­heitsstrafe. Da zwei sei­ner 14 Vorstrafen noch zur Bewährung offen waren, war für den 30-Jährigen keine weite­re Straffaussetzung mehr möglich.

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*) In einem solchen Fall kann nicht mit der Vermittlung eines Kontaktes durch das BKH Taufkirchen oder der Polizei gerechnet werden, um z.B. Reinigungskosten erstattet zu bekommen. Fallen den in einem solchen Fall die Daten wirklich noch unter "Patientenschutz"?