So stand es in der Presse:
Beschimpft und mit Fleisch beworfen
Taufkirchen (fis) - Für viel Aufregung sorgte ein Pärchen aus dem Bezirkskrankenhaus. Alkoholisiert wollten sie in einen RVO-Bus einsteigen. Der Fahrer verweigerte ihnen aber den Eintritt, nachdem sie ihm auch keine Fahrkarten vorweisen konnten. Der Mann versuchte sich in den Bus zu drängen und packte den Fahrer am Hals und drückte ihn gegen die Scheibe. Der Betrunkene ließ erst wieder ab, als ein Fahrgast zur Hilfe eilte.
Danach wurde auch die Frau aktiv. Sie beschimpfte den Busfahrer und verpasste ihm zwei Ohrfeigen. Erst dann verließ auch sie den Bus und bewarf den Geschädigten noch mit einem rohen Stück Fleisch. *)
Ein Kollege des Busfahrers bereinigte schließlich den Konflikt.
Busfahrer
gewatscht und gewürgt
Taufkirchen
(gse) - Einzig auf die mitangeklagte Freundin schob der mehrfach
vorbestrafte Italiener Luigi P. (Namen geändert) den Angriff auf einen MVV-Busfahrer.
Der soll seine damalige Lebensgefährtin in Taufkirchen aus dem Bus gestoßen
haben, so dass sie auf die Straße stürzte. Nach Aussagen P.s habe sie dem
Busfahrer Werner F. daraufhin „eine gescheuert“.
Am
7. Februar vergangenen Jahres wollte das angetrunkene Paar in Taufkirchen in
den Bus von Werner F. einsteigen. Nachdem P. nur eine überstempelte Streifenkarte
vorweisen konnte, wies ihn F. mit einer Handbewegung hinaus. Der 30-jährige
P. machte einen Schritt zurück, weshalb seine hinter ihm stehende Freundin
auf die Straße stürzte und sich das Knie aufschlug. P. packte den
Busfahrer an der Gurgel und drückte ihn gegen die Seitenscheibe. Inzwischen
hatte sich die Freundin wieder aufgerappelt und war zugestiegen. Sie
verpasste dem Fahrer ihrerseits zwei Watsch‘n.
Richterin Astrid von Boenninghausen-Budberg verurteilte Luigi P. zu vier Monaten Freiheitsstrafe. Da zwei seiner 14 Vorstrafen noch zur Bewährung offen waren, war für den 30-Jährigen keine weitere Straffaussetzung mehr möglich.
*) In einem solchen Fall kann nicht mit der Vermittlung eines Kontaktes durch das BKH Taufkirchen oder der Polizei gerechnet werden, um z.B. Reinigungskosten erstattet zu bekommen. Fallen den in einem solchen Fall die Daten wirklich noch unter "Patientenschutz"?