Folgende Antwort kam:
Herrn
Josef
Nöscher
Unser
Zeichen: 541-02 KaISp
Taufkirchen, 15.09.2003
Männerforensik
Sehr
geehrter Herr Nöscher,
wir nehmen Bezug auf mehrere Gespräche und bitten Sie nochmals um Verständnis, dass sich aus den bereits besprochenen Gründen die Beantwortung Ihres E-Mails vom 07.08.2003 verzögert hat.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Gesamtzahl der Forensikplätze möchten wir klarstellen‘ dass wir den Gemeinderat in der Sitzung am 06.05.2003 darüber informiert haben. Im Sitzungsprotokoll heißt es: „Dieser Neubau soll 46 zusätzliche Plätze für die Frauenforensik sowie eine Männerstation mit 20 Behandlungsplätzen im hochgesicherten Bereich und 10 Behandlungsplätze auf einer weiterführenden Station, somit also 30 Männerforensikplätze, umfassen. Insgesamt würden damit 76 neue Betten für die Forensik in Taufkirchen (Vils) entstehen.“ Grundlage für diese Darlegung waren die vom Bezirk Oberbayern getroffenen Aussagen über das Vorhaben, die sich nach nochmaliger Rücksprache zwischenzeitlich auch nicht verändert haben. Dies bedeutet, dass mit der bestehenden Frauenstation, die 36 Plätze umfasst, sowie der aus 8 Plätzen bestehenden Entlassstation (Wohngruppe) und den 76 neuen Betten die Forensik künftig insgesamt 120 Plätze umfassen wird.
Was die vom Bezirk Oberbayern angebotene Nutzungsbeschränkung und deren dingliche Sicherung im Grundbuch anbelangt, habe ich dem Gemeinderat gegenüber deutlich gemacht, dass hierzu seitens des Bezirks keine Rechtspflicht besteht. Mein diesbezüglicher Hinweis war keinesfalls eine Beeinflussung, sondern eine Verdeutlichung der Rechtssituation, die es dem Bezirk Oberbayern unter Umständen ermöglicht, bei einem Nichtzustandekommen dieser Nutzungsbeschränkung auch eine „Vollmännerforensik“ einzurichten. Die Nutzungsbeschränkung und insbesondere deren dingliche Sicherung bieten der Gemeinde dagegen Gewähr dafür, dass im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen (Vils) auf unbeschränkte Zeit keine männlichen Forensikpatienten nach § 63 StGB und keine männlichen Forensikpatienten mit schwerer Gewalt- und Sexualdelinquenz nach § 64 StGB untergebracht werden. Dies ist von großer Tragweite, auf die ich den Gemeinderat und auch die Bevölkerung deutlich hinweisen wollte.
Die weitere Vorgehensweise haben wir mit der Bürgerinitiative in Ihrem Beisein am 11.09.2003 sehr eingehend besprochen. Nähere Aufschlüsse zu dem von der Bürgerinitiative angestrebten Bürgerentscheid erwarten wir uns insbesondere von einem Gespräch mit den Juristen im Landratsamt Erding, das demnächst stattfinden wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Hofstetter
1. Bürgermeister
Folgende Antwort kam am: 13.08.2003 (Stempel 12.08.2003)
Unser Zeichen: 541-02 Ka/Ei
Taufkirchen, 08.08.2003
Männerforensik
Sehr geehrter Herr Nöscher,
wir bestätigen den Eingang Ihres E-Mails vom 07.08.2003. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zur Zeit die Beantwortung nicht so kurzfristig, wie von Ihnen erwartet, erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hofstetter
1. Bürgermeister
Folgende Nachfrage wurde gestellt am: 07.08.2003
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister,
ich
möchte mich für das Antwortschreiben vom 06.08.2003 - 541-02 auf mein Fax vom
04.08.2003 bedanken (siehe auch Internet unter "Forum an Gemeinde").
Leider ergeben sich dazu noch Nachfragen.
Bleiben
Sie bei den in Ihrem o.g. Schreiben genannten 120 Betten? Warum ist die
Gesamtzahl bis jetzt nie angegeben worden bzw. bei Ihnen, bei den Gemeinderäten
und Bürgern nicht genau bekannt? Wurde die Gesamtzahl je in einer
Gemeinderatssitzung genannt und im Protokoll festgehalten? Ich z.B. ging von
einer Gesamtzahl von unter 110 Plätzen aus. Im Kompass 7/03 (31.Juli 2003) wurde
die Größe der Forensik folgendermaßen aufgeführt: 62 Planbetten (die
Entlass-Station ist nicht benannt) plus Neubau 46 Frauen- und 30 Männerplätze.
Der Bezirk teilte mir heute (nach über einer Woche Wartezeit!) ebenfalls eine
Zahl von 138 Betten mit. Die bisherigen Informationen scheinen also bis jetzt
nicht ausreichend! Warum wurde der „Kompass“ nicht vor den Entscheidungen
zur umfangreichen Information der Bürger eingesetzt?
Sie
haben die wichtige Frage, wann Sie und wann die Gemeinderäte über die Zusage
des Bezirkes informiert wurden, dass unabhängig von dem Ausgang der
Gemeinderatsentscheidung die Nutzungsbeschränkungen mit einem Grundbucheintrag
gesichert bleiben, nicht beantwortet. Ist eine Information der Gemeinderäte
dazu noch nicht erfolgt? (Es geht in dem Zusammenhang nicht um die "wörtliche
Wiedergabe eines Textes" sondern eines Teiles der Pressmitteilung des
Bezirkes, der sicher eine inhaltlich gleiche Mitteilung an die Gemeinde
vorausgegangen sein sollte).
Da
von Ihnen, stark beeindruckend, bei der Gemeinderatssitzung und dann noch im
amtlichen Gemeindeblatt (31.07.) bekannt gegeben wurde, dass bei Aufhebung
des positiven Beschlusses zur Männerforensik eine "unkontrollierte
Erweiterung der Forensik" zu befürchten wäre bzw. "sämtliche
Nutzungsbeschränkungen entfallen", besteht zu der vor der
Gemeinderatssitzung gegebenen Zusage des Bezirkes ein bedeutender Klärungs-,
Bekanntgabe- und m.E. Entscheidungsbedarf.
Anschließen
möchte ich mich Ihrer bereits geäußerten Meinung dem Bezirktagspräsidenten
gegenüber, "wir raten Ihnen, in Bezug auf diese Einstellung korrigierend
einzugreifen und das Vertrauen zur Taufkirchener Bürgerschaft mit einer
umfassenden Anhörung und intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema wieder
herzustellen". Ich sehe aber auch Bedarf, dass Sie sich und auch
die Gemeindeverwaltung entsprechend dem Rat an den Bezirk verhalten.
Es
ist noch nicht lange her, dass zudem auch folgendes zu lesen war: "Für das
weitere Vorgehen der Gemeinde kann sich Hofstetter nur vorstellen, die
Diskussion um den Bau einer Männerforensik neu zu beginnen. Es dürfe nicht
sein, dass der Bezirk Fakten schaffe „und die Gemeinde außen vor bleibt“.
Unter "Gemeinde" verstehe ich auch 2289 Bürger, die mit Unterschrift
ihre Meinung klar zum Ausdruck gebracht haben!
Sicher
können Sie sich auch gut vorstellen, dass von Seiten der Bürgerinitiative die
demokratischen Möglichkeiten zur Einberufung einer Bürgerversammlung und eines
Bürgerbegehren (Verhinderung der Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch zur Männerforensik, mit allen
rechtlich zulässigen Möglichkeiten) gewünscht und beantragt wird. Vorab
ist aber sicher noch eine Petition der Bürgerinitiative mit Bitte um Klärung und
Bekanntgabe der aktuellen Informationen, der Möglichkeit zur
Neuentscheidung und damit der Verhinderung dieses Weges, Aufwandes und der
Kosten sinnvoll.
Diesbezüglich
bitte ich um Ihren Vorschlag zur weiteren Behandlung und Entscheidung des Themas
Männerforensik und die dabei unbestritten nötige Berücksichtigung des Willens
der Taufkirchener Bürgerschaft.
Aus
meiner Sicht muss nach den unrühmlichen und unakzeptablen Vorgängen zur Männerforensik
die Bereitschaft von allen Beteiligten zum Überdenken des Gesamtkonzeptes
(inkl. der max. Anzahl der Forensikplätze) und der Verzicht auf ein
Aufzwingen gefordert werden. Die Taufkirchener Bürger sind auch nur begrenzt
belastbar!
Eine
Petition von mir mit oben genanntem Inhalt werde ich Ihnen per Fax zustellen.
Den Beratungstermin im Gemeinderat bitte ich mir rechtzeitig mitzuteilen.
Mit
freundlichen Grüßen
Josef
Nöscher
Folgende Antwort kam am: 07.08.2003
Taufkirchen,
06.08.2003
Männerforensik
Sehr geehrter Herr Nöscher,
zu Ihrem Telefax vom 04.08.2003 nehmen wir wie folgt Stellung:
1) Die Mitteilung ist so, wie sie von Ihnen zitiert wird, nicht gegenüber der Gemeinde ergangen. Mit Schreiben vom 17.07.2003 hat der Bezirk Oberbayern, ohne einen Bezug zur Gemeinderatssitzung am 20.07.2003 herzustellen, Folgendes erklärt: „Ich versichere Ihnen, dass der Bezirk Oberbayern zu seinem Wort stehen wird, den angestrebten Vertrag über die eingeschränkte Zuweisung von Männern auf bestimmte Krankheitsbilder mit der Gemeinde abzuschließen und hier eine Absicherung über eine Grunddienstbarkeit eintragen zu lassen.“
2)Wie
aus der Konzeption des Bezirks Oberbayern hervorgeht, ergibt sich für die
Forensik im BKH Taufkirchen(Vils) künftig folgende Größenordnung:
•
Zwei bestehende Frauenstationen, 18 + 18 =
36 Plätze
• 1
bestehende Entlass-Station (Wohngruppe) =
8 Plätze
•
Neubau Frauenforensik:
46 Plätze
•
Neubau Männerforensik:
30 Plätze
Insgesamt:
120 Plätze
3)
Die Bekanntgabe Ihres Schreibens vom 20.06.2003 erfolgte in der
Gemeinderatssitzung 08.07.2003.
Wir hoffen, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Hofstetter
1. Bürgermeister
Im
Zusammenhang mit dem Thema Männerforensik möchte ich um Beantwortung folgender
Fragen bitten:
Bitte
teilen sie auch mit, wie viele Behandlungsplätze die gesamte Forensik in
Taufkirchen nach der evtl. Verwirklichung der jetzt im Bezirk vorliegenden Pläne
haben soll. Das konnte ich in keinem Beschluss bzw. Mitteilung beziffert finden.
Wann hat die Gemeinde beim Bezirk danach gefragt und eine Antwort erhalten.
Wann
wurde bzw. wann wird den Gemeinderäten mein Schreiben vom 30.6.2003 – Männerforensik
bekannt gegeben.
Ich
danke für Ihre Mühe und Verständnis und verbleibe
mit
freundlichen Grüßen
Josef
Nöscher
Folgende Antwort kam am: 15.07.2003
Taufkirchen,
10.07.2003
(Poststempel
15.07.2003)
Männerforensik
Anlage:
1
Kommentar
1
Beschlussabschrift vom 06.05.2003
Sehr
geehrter Herr Nöscher,
bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Fragen nicht einzeln beantworten,
dafür aber prägnant auf die Eckpunkte Ihres Fragenkataloges eingehen.
1.
Petition zum Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 06.05.2003
Nach
Art. 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann sich
jeder Gemeindeeinwohner mit Eingaben und Beschwerden an den Gemeinderat wenden.
Eingaben und Beschwerden der Gemeindeeinwohner werden gern. § 17 der „Geschäftsordnung
für den Gemeinderat“ durch die Verwaltung vorbehandelt und sodann dem
Gemeinderat oder dem zuständigen beschließenden Ausschuss vorgelegt.
Erstreckt
sich die Eingabe bzw. Beschwerde auf einen bereits zur Abstimmung gebrachten
Beratungsgegenstand, kann dieser nur dann erneut behandelt werden, wenn neue
Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen (siehe § 28
Abs. 7 Satz 2 der Geschäftsordnung).
Das Petitionsrecht verleiht dem Petenten das Recht auf Entgegennahme und Prüfung
des Anliegens,
nicht aber auf eine bestimmte Entscheidung in seiner Angelegenheit. Es genügt
die Mitteilung,
dass seinem Anliegen entsprochen wurde oder nicht abgeholfen werden konnte.
2.
Bürgerversammlung
Nach
Art. 18 Abs. 2 GO muss eine Bürgerversammlung innerhalb von 3 Monaten
stattfinden, wenn das von mindestens 5 v. H. der Gemeindebürger unter Angabe
der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Die Tagesordnung darf allerdings
nur gemeindliche Angelegenheiten (Aufgaben im eigenen oder übertragenen
Wirkungskreis) zum Gegenstand haben. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen
innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden (Art. 18
Abs. 4 GO).
Nachdem
wegen der Männerforensikabteilung Sicherheitsbedenken geltend gemacht wurden,
sind Aufgäben der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis betroffen. Eine Bürgerversammlung
zu dem genannten Thema ist deshalb möglich, die Empfehlungen an den Gemeinderat
beschließen kann.
3. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Gemeindebürger können nach Art. 18 a GO über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Die Errichtung einer Männerforensikstation im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen (Vils) liegt nicht im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, sondern in der Zuständigkeit eines anderen Hoheitsträgers, des Bezirks Oberbayern, und ist somit einem Bürgerentscheid nach Art. 18 a Abs. 1 GO nicht zugänglich (siehe beiliegenden Kommentar Masson/Samper zu Art. 18 a GO).
Ansatzpunkt für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid könnte allenfalls das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sein, das im Rahmen eines späteren Baurechtsverfahrens erforderlich ist. Die Frage, ob ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, eine Verweigerung des Einvernehmens nach § 36 BauGB herbeizuführen, zulässig ist, wurde allerdings mit Urteil des VG Bayreuth vom 07.03.1996 verneint. Jedoch herrscht hier in der Literatur eine unterschiedliche Rechtsmeinung, so dass die Frage letztendlich einer näheren juristischen Prüfung unterzogen werden müsste (siehe Kommunalpraxis Nr. 9/96).
4.
Bürgerbefragung
Eine
Bürgerbefragung, wie sie derzeit durch Privatinitiative in Bezug auf die
Errichtung einer Männerforensikstation
in Taufkirchen (Vils) erfolgt, ist in der Bayerischen Gemeindeordnung nicht
vorgesehen und demzufolge hätte das Ergebnis einer Bürgerbefragung keine
rechtliche Bindung.
Bezüglich der Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte verweisen wir auf die Art.
18,18 a, 18 b GO.
Wir
hoffen, mit dieser Stellungnahme Ihre Fragen hinreichend geklärt zu haben. Wie
gewünscht erhalten Sie beiliegend eine Abschrift des Beschlusses Nr. 2 vorn
06.05.2003.
Mit
freundlichen Grüßen
Hofstetter
1.Bürgermeister
Fax an die Gemeinde am 10.07.2003 08:30Uhr
Taufkirchen
per Fax: 37 23
Männerforensik
offener Brief !
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
In der Presse war
wiederholt zu lesen, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist (u.a.
Pressemitteilung).
Deshalb Fragen zum
Gemeinderatsbeschluß, was ist zulässig, was ist denkbar, warum ist was nicht
zulässig?
Und die Fragen zur Männerforensik,
was ist zulässig, was ist denkbar, warum ist was nicht zulässig?
Ich habe bei der Bürgerbefragung
mitgemacht und ich kann sagen, viele sind mit dem Beschluß und dessen
Zustandekommen nicht einverstanden. Die Bürger wollen keine Männerforensik in
Taufkirchen! Welchen Weg will die
Gemeindeverwaltung gehen?
Mit der schriftlichen Beantwortung bitte ich mir auch eine Kopie des Sitzungsprotokolls der Gemeinderatssitzung zur Männerforensik zu übersenden.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Josef Nöscher
Folgende Antwort kam am: 09.07.2003 Den Gemeinderäten bekannt gegeben am:
Sehr
geehrter Herr Nöscher,
für
Ihre E-mail-Mitteilung vom 8. Juli 2003 möchten wir uns herzlich bedanken.
Wie
Sie vielleicht persönlich schon erlebt haben, werden Pressemitteilungen durch
die Tageszeitungen nicht immer vollständig abgedruckt. Zu Ihrer Information übersenden
wir Ihnen die Originalpressemitteilung der Gemeinde Taufkirchen(ViIs) vom
07.07.2003.
Entsprechend Ihrer Aussage „Der Staat und die Gemeinde sind wir!“ in der Homepage (www.forum-taufkirchen.de) steht die Gemeinde Taufkirchen(Vils) der derzeitigen Unterschriftenaktion gegen die Männerforensik als aktives Handeln der Gemeindebürgerinnen und -bürger positiv gegenüber. Eine Bürgerbefragung durch die Gemeinde Taufkirchen(Vils) ist rechtlich nicht möglich, da die Bayerische Gemeindeordnung hierfür den Verwaltungen keine Grundlage einräumt.
Eine
repräsentative Bürgerbefragung ist nach unserer Meinung aber nur dann gegeben,
wenn die Bürger ihre Stimmen nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen (geheim,
gleich, unmittelbar und frei) abgeben können. Voraussetzung hierfür ist eine
neutrale und umfassende Information, die sowohl Argumente dafür, als auch
dagegen, gleichwertig aufzeigt.
Nachdem
diese Tatbestände nach unserem Erachten nicht gegeben sind und wir den Befürwortern
und Gegnern der Männerforensik neutral gegenüber stehen wollen, bitten wir um
Verständnis, dass die Gemeinde Taufkirchen(Vils) die Unterschriftenlisten nicht
auslegt.
Mit
freundlichen Grüßen
Renate
Bauer
*) Es soll Leute geben, die das bei folgenden Veranstaltungen vermissten: Bürgerversammlung und den Gemeinderatssitzungen !
Fax an die Gemeinde am 08.07.2003 11Uhr
Taufkirchen
per Fax: 37 23
Pressebericht
u.a. auch zur Bürgerbefragung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich freue mich, dass die Gemeinde laut Bericht des Dorfener Anzeigers vom
08.07.2003 jetzt der Unterschriftenaktion gegen die Männerforensik positiv
gegenüber steht (besser Bürgerbefragung zur Errichtung einer Männerforensik
im BKH, wie auf der Liste steht).
Wenn
das ernst gemeint ist, so bitten wir auch um Unterstützung.
Wie könnte diese durch die Gemeinde nach ihrer Meinung aussehen?
Wegen der Aktualität der Sache würde ich mich über eine schnelle
Faxantwort unter
08084-(xxxxx)*) freuen, danke.
Darf die Antwort auch im Internet unter www.Forum-Taufkirchen.de
veröffentlicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Nöscher
Folgende Antwort kam am: Den Gemeinderäten bekannt gegeben am: 08.07.2003
Fax an die Gemeinde am 30.06.2003 9:20Uhr
An die | Fax: 3723 |
Gemeinderäte und die | |
Gemeindeverwaltung | |
Taufkirchen (Vils) |
Männerforensik
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderäte!
Ich bin wahlberechtigter Bürger von Taufkirchen(Vils). Mit Ihrer Entscheidung, ohne Bürgerbefragung eine Männerforensik in Taufkirchen zu befürworten, bin ich nicht einverstanden.
Ich verstehe nicht, warum der Wunsch vieler Bürger und des Columbusachters nach einer Bürgerbefragung unberücksichtigt blieb.
Bitte unterstützen Sie die laufende Bürgerbefragung, es ist sicher der demokratischere Weg.
Sollten die Bürger die Männerforensik ablehnen, bitte ich beim Bezirk Oberbayern auf die Zusage, in Taufkirchen keine Männerforensik gegen den Willen der Bürger zu errichten, zu bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Name | Vorname | Anschrift | Datum | Unterschrift |