Im Antrag wurde vor der Gemeinderatssitzung am 04. Nov. 2003 von der BI folgende Textänderung beschlossen und an die Gemeinde gegeben:

Neuer Text: Darüber hinaus wirkt die Gemeinde darauf hin, dass die Höchstgrenze von 100 Forensikpatientinnen durch die Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit in das Grundbuch zugunsten der Gemeinde dinglich gesichert wird.

Folgender Text wurde ersetzt: Die Höchstgrenze von 100 Forensikpatientinnen darf nicht überschritten werden und ist durch Grundbucheintrag durch den Bezirk zu sichern.