Ihre Meinung ist gefragt (Juni 03), Antrag auf 2. Gemeinderatssitzung (13.Juli 03), Infokarte (6.Sept 03), Infoblatt (Jan. 04)
Wir, eine Gruppe engagierter, kritischer Taufkirchener Bürger sind der Meinung, dass bei der wichtigen Entscheidung, ob im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen eine forensische Männerstation eingerichtet werden soll, die Meinung der Bürger ausschlaggebend sein sollte.
Wir sind nicht damit einverstanden, wie das Bezirkskrankenhaus und der Bürgermeister sowie die Gemeinderäte dieses brisante Thema behandelt haben. Wir glauben, dass der Bürgerwille bisher viel zu wenig Berücksichtigung gefunden hat und wollen deshalb eine Bürgerbefragung organisieren, um ein ehrliches, repräsentatives Stimmungsbild zu erhalten. Die Bürger werden von uns ab Ende Juni 03 zuhause aufgesucht und gebeten, sich an der Umfrage zu beteiligen, sich in Unterschriftenlisten einzutragen und folgende Frage ehrlich zu beantworten:
„Sind Sie für die Errichtung einer Männerforensik im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils?“
Das
Ergebnis der Unterschriftenaktion wird auf jeden Fall der Gemeinde sowie dem
Bezirk von Oberbayern übergeben. Wenn die Aussage des Bezirksvertreters „Wir
wollen die Stimmung der Bevölkerung erfahren“ auf der Bürgerversammlung
ernst gemeint war, sollte das Umfrageergebnis, egal wie es ausfällt,
entscheidend für weitere Planungen sein.
Sollte der Bezirk sich trotz einer mehrheitlichen Ablehnung einer Männerforensik für ihre Einrichtung entscheiden, wissen wir, dass sämtliche Veranstaltungen nur ein Scheinmanöver waren und die Meinung der Bevölkerung eigentlich nie wichtig war.
Einige Gründe,
warum wir aktiv wurden:
Der in der Bürgerversammlung mehrmals vorgetragene Wunsch nach einer Bürgerbefragung wurde vom Gemeinderat ignoriert.
Offizielle, unabhängige und fachlich kompetente Kritiker wurden nie geladen und gehört, weder in der Bürgerversammlung noch in der Gemeinderatssitzung.
Im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils) sind derzeit 70 Patientinnen in der Frauenforensik untergebracht, 36 waren ursprünglich vorgesehen. Eine Erweiterung ist also dringend notwendig, wird auch nicht bestritten. Nun soll zusätzlich noch eine Männerforensik errichtet werden. Das ist für Taufkirchen zu viel! Damals, als die Frauenforensik eröffnet wurde, wurde eine forensische Männerstation für Taufkirchen ausgeschlossen.
Je größer die Einrichtung einer Forensik desto größer wird das Gefahrenpotential. Laut Herrn Prof. Dr. Dose liegt die statistische Rückfallquote während der Bewährungszeit, die durch verschiedene Eingliederungsverfahren in unserem Ort stattfindet, bei ca. 20%. Muss dieses Risiko unser Dorf tragen? Nein! Die Last sollte auf mehrere Schultern (Standorten) verteilt werden. Selbst Herr Prof. Dr. Dose kann (lt. eigener Aussage) keine Sicherheitsgarantie geben.
Unsere Meinung ist: ‚Ein Fall ist ein Fall zuviel!‘.
Man kann eine derartige Einrichtung im Ortszentrum, in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen, Spielplätzen und Jugendsportvereinen in keinster Weise befürworten
Lt. Rostocker Studie (Forensische Uni-Klinik Rostock): Jedes fünfte (20%) in Deutschland erstellte Gutachten über Sexualstraftäter weist eklatante Mängel auf. Die Studie geht sogar noch weiter und wirft den Gerichten vor, viel zu geringe Ansprüche an forensisch-psychiatrischen Gutachten zu stellen. Es muss heißen: Sicherheit vor Therapie!
Die
Grundbucheintragung, welche die Einrichtung einschränken sollte (z.B.:
keine Sexualstraftäter, Gewaltstraftäter mit Tötungsdelikten etc.), ist
nur ein geschickter Schachzug um die Leute zu beruhigen. Tatsächlich ist
eine Einhaltung der Beschränkung bzgl. Personenzahl und Delinquenz später
sehr schwierig prüfbar oder kontrollierbar. Durch den Persönlichkeitsschutz
und durch das Datenschutzgesetz darf die
Klinik keinerlei Informationen zu den Personen
herausgeben. Der Wert des Ortes sinkt dramatisch (Lebensqualität)! Wer will schon an einen Ort ziehen mit einem
immer größer werdenden Risiko?
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir überparteilich sind und jede undemokratische Partei oder Gruppierung, sei sie linker oder rechter Natur, ablehnen!
Siehe auch den Leserbrief von Hubert Hilger aus der SZ vom 04.07.03: Hier klicken
Initiatoren der Befragung sind unter anderen folgende Taufkirchener Bürger:
Weiher Konrad, Haberl Franz, Hilger Hubert, Euwens-Albrecht Margarete, Leiner Barbara, Westphal Birgit, Sewald Sabine, Nöscher Josef, Doubrawa Thomas ...
Ein Bild, viele davon sind als Unterschriftensammler gegangen: Hier klicken
Zusätzliche Info´s:
Abstimmung im Gemeinderat am 06.05.2003:
Gegen die Männerforensik haben gestimmt: 9
CSU: |
SPD: |
|
Freie
Wähler: |
Einigkeit Moosen: |
Republikaner: |
Für die Männerforensik haben gestimmt: 11
CSU: |
SPD: |
WGW: |
Freie
Wähler: |
Einigkeit Moosen: |
ÖDP: |
Simon Well - REP - war bei der Sitzung wegen Krankheit entschuldigt
Wie ist die Abstimmung verlaufen?:
Antrag auf 2. Gemeinderatssitzung (13.Juli 03)
Die Gemeinderäte Attenhauser, Christofori, Elas, Götzberger, Langmeier, Obermaier, Zeilbeck unterstützten folgenden Wunsch der Bürger und der BI:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hofstetter,
wir bitten gemäß Art 46 (2) der bayer. Gemeindeordnung unverzüglich um die Einberufung einer Gemeinderatssitzung zum Freitagabend, den 18.Juli.
Angabe des Beratungsgegenstandes: Männerforensik
Bei der Sitzung sollen die Unterschriftenlisten zur Bürgerbefragung (Sind sie für die Einrichtung einer Männerforensik im Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils) übergeben und das Ergebnis dieser Befragung bekannt gegeben werden. Alle Bürger, die das Wort dazu wünschen, sollen gehört werden. Wir bitten darum, dass nach Kenntnis dieser neuen Fakten, über die Aufhebung des gültigen Beschlusses gesprochen und evtl. ein neuer Beschluss gefasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gemeinderäte: Attenhauser, Christofori, Elas, Götzberger, Langmeier, Obermaier, Zeilbeck
Die Sitzung wurde zum Sonntag, den 20. Juli 2003 einberufen. Leider wurde dem Wunsch der über 2300 wahlberechtigten Bürger, die Männerforensik abzulehnen und das angebotene Veto anzunehmen nicht entsprochen. Dem Bezirk wurde zur entscheidenden Sitzung am Montag, den 21. Juli wieder die Zustimmung zur Männerforensik mitgeteilt. Auf den Wunsch der Bürger wurde aber verwiesen. Zum Verlauf der Sitzung bitte weiter unten nachlesen.
Abstimmung bei der Sondersitzung des Gemeinderates am Sonntagabend, 20.07.2003:
Beschlussvorschlag: Der letzte Beschluss -positiv zur Männerforensik- wird nicht aufgehoben, nur ergänzt.
Gegen den Vorschlag haben gestimmt: 10
CSU: |
SPD: |
WGW: |
Freie
Wähler: |
Einigkeit Moosen: |
Republikaner: Simon Well |
Für die Männerforensik (ergänzt) haben gestimmt: 11
CSU: |
SPD: |
|
Freie
Wähler: |
Einigkeit Moosen: |
ÖDP: |
Wie ist diese Abstimmung verlaufen?:
Infokarte (6.Sept 03)
Einige Mitglieder der BI wollten den Bürgern noch vor der Bezirks- und Landtagswahl mehr Infos bieten und verfassten eine Infokarte, die im Ort verteilt wurde.
Liebe
Taufkirchner Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Am
kommenden Dienstag, den 9.Sept. um 19:30
Uhr wird im Weißbräusaal von
den Freien Wählern Oberbayern eine Informationsveranstaltung
zur geplanten Männerforensik sein. Für alle interessierten Bürger besteht
also die Möglichkeit, sich aus einem anderen Blickwinkel zu informieren, als es
bei der Bürgerversammlung möglich war. Mit Sicherheit wird die Bezirksrätin
Frau Lotterschmid zum Thema Männerforensik
sprechen. Der Jurist und stv. Landrat Herr
Zachmann, Herr Dr. Beer, Arzt, sowie
der stv. Bezirksvorsitzende der FW-Oberbayern Herr Potzler werden Zusatzberichte
geben. Es könnten für uns neue Ideen und Wege aufgezeigt werden, um dem Willen
der Mehrheit der Taufkirchner Bürger noch Gehör zu verschaffen. Die Freien Wähler
Taufkirchen sind weiter gegen die geplante Männerforensik in Taufkirchen und
befürworten sachliche Informationen für die Bürger durch die FW-Oberbayern.
Für
das Engagement der Freien Wähler herzlichen Dank.
Sie
haben mit Recht den Eindruck gewonnen, dass es um die Bürgerinitiative ruhig
geworden ist. Das ist aber nicht im Sinne der Sache und der Mitglieder. Einige
entschuldigen sich mit starker beruflicher Belastung, andere sind im Urlaub. Sie
werden aber bald wieder von uns hören. Eine erste Idee ist ein Stammtisch
der „Männerforensikgegner“ jeden Dienstag ab 20 Uhr (bis auf weiteres) im
Weißbräu.
Ich
betreibe die Internetseiten von www.forum-taufkirchen.de
, wo ich Ihnen die meisten Zeitungs-berichte der Lokalpresse zur Männerforensik,
aber auch Meinungen dazu anbieten kann. Bei Interesse schauen Sie bitte rein.
Sie können natürlich auch E-Mails mit Ihrer Meinung senden. Auf den Seiten
werden u.a. auch die demokratischen Möglichkeiten von „Gegenmassnahmen“ zur
Männerforensik vorgestellt, die von der Gemeinde mitgeteilt wurden. Diese gilt
es mit Ihrer Unterstützung (Unterschrift) zu nützen. Ein Bürgerentscheid, um
das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauplan zu verhindern, muß durchgeführt
werden. Der Jurist des Bezirkes, Herr Brinkmann, hatte bei der Bürgerversammlung
darauf hingewiesen, dass dieses Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig ist.
Mit
freundlichen Grüßen
www.forum-taufkirchen.de
Am 21. Sept. ist Wahl:
Josef Nöscher, Taufkirchen (verantwortlich für den Inhalt) Wer nicht wählt, überlässt anderen das Feld!
Bericht zur Veranstaltung bitte klicken
Karte mit weiteren Infos bitte klicken (pdf)
Infoblatt (Jan. 04)
Die BI veranlasste die Verteilung folgendes Infoblattes im Januar 2004:
Bürgerinitiative ‘Keine Männerlorensik
in Taufkirchen‘
WICHTIGE
INFORMATIONEN!
Dank tatkräftiger Unterstützung durch die Taufkirchener Bürger ist es der Bürgerinitiative gelungen, ein Bürgerbegehren gegen die im Ort geplante Männerforensik erfolgreich durchzuführen. Der Gemeinderat hat letztendlich dem Druck durch die Bevölkerung nachgegeben und beschlossen, die von der Bl geforderten Maßnahmen zu ergreifen.
Das
Begehren forderte unter anderem, die Gemeinde solle einen Bebauungsplan für das
Klinikgelände des Bezirkes Oberbayern aufstellen, in dem der jetzige Bestand an
Nutzungen
und deren Ausmaß festgeschrieben wird, die Erweiterung um eine Männerforensik
gleich welcher Art ausgeschlossen, allenfalls eine angemessene Erweiterung
der vorhandenen Frauenforensik auf max. 100 Plätze zugelassen wird.
Ein entsprechender Bebauungsplan wurde bereits durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München entworfen und am 16.12.2003 durch den Gemeinderat gebilligt. Noch ist der Bebauungsplan in dieser Form nicht in Kraft getreten!
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 70, der die Errichtung einer Männerforensik
verhindern soll, erfolgt in der Zeit von 02.01. bis 03.02.04. In diesem Zeitraum
haben sowohl Träger öffentlicher Belange (z.B. Bezirk, Landratsamt oder Sozialministerium)
als auch Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan in
der Gemeinde einzureichen.
Im
Anschluß daran können von der Gemeinde nach Abwägung der (geäußerten!)
Interessen Änderungen des Textes vorgenommen werden. Die
Bl ist grundsätzlich mit dem Inhalt des Bebauungsplanes in der derzeitigen
Fassung einverstanden: Er verhindert eine Männerforensik und beschränkt
die Frauenforensik auf 100 Planbetten.
Da
eine nach Anzahl und Inhalt gewichtete Abwägung der Interessen (Stellungnahmen)
den weiteren Werdegang entscheidend beeinflussen kann, ist es sehr wichtig, dass
möglichst viele Bürger der Gemeinde Taufkirchen (bzw. des Landkreises Erding)
auch und vor allem dann eine schriftliche Stellungnahme an die
Gemeindeverwaltung schicken oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen,
wenn sie mit dem Inhalt des Bebauungsplanes einverstanden sind.
Eine
Stellungnahme kann sich rein auf das Ziel des Bebauungsplanes (Verhinderung
einer Männerforensik und Beschränkung der Frauenforensik auf 100 Plätze)
beziehen und kann von jedem Laien ohne juristische Fachkenntnis erstellt werden!
Weitere
Informationen und Beispieltexte erhalten Sie auf der lntemetseite www.maennerforensik.de
Der
Bebauungsplan liegt im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen(Vils), Zimmer 208111. Stock,
öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Er kann aber auch in drei PDFDateien
(Bebauungsplan, Satzung und Begründung) von der lnternetseite der Gemeinde Taufkirchen
unter ( http://www.taufkirchen.de/Services/Aktuelles.shtml ) geladen
werden.
Ihre
Stellungnahme muß bis 03.02.04 in der Gemeinde Tauflcirchen eingehen!
DANKE!
Ihre
Bürgerinitiative ‘Keine Männerforensik in Taufkirchen‘
Herr Prof. Dr. Dose schreibt auf den Internetseiten des BKH-Taufkirchen u. a.:
zur Gefahr von Ausbrüchen:
Vorfälle, bei denen strafrechtlich untergebrachte, psychisch kranke Rechtsbrecher als "Freigänger" erneut straffällig werden, schüren verständlicherweise Ängste und Besorgnisse der Bevölkerung im Einzugsgebiet forensischer Kliniken und Abteilungen. Die spektakuläre Ausbruchserie in den vergangenen Jahren psychisch kranker Straftäter aus den forensischen Abteilungen mehrerer bayrischer Bezirkskrankenhäuser hat die öffentliche Diskussion über die Gefährdungsrisiken eines auf Therapie und Rehabilitation orientierenden Strafvollzuges angefacht.
.......
bei Interesse bitte aufrufen: Hier klicken
Forensik - was ist das:
Forensische Psychiatrie bewegt sich im Grenzgebiet von Psychiatrie und Recht und umfasst die gerichtlichen Aspekte psychischer Krankheiten. Der in unserem Strafrecht bestehende Schuld- und Sühnegedanke setzt voraus, dass jemand beim Begehen einer kriminellen Handlung um das Unrecht seiner Tat weiß und nach dieser Einsicht handeln kann. Wem z.B. bei einer akuten Psychose Stimmen befehlen, ein Verbrechen zu begehen, oder wer in seinem Wahn glaubt, nicht mehr den Gesetzen des Staates Folge leisten zu müssen, gilt in der Regel als schuldunfähig ( § 20 StGB) und wird somit nicht bestraft.
Schuldmindernd (§ 21 StGB) kann sich z.B. eine Sucht auswirken, wenn kriminelle Handlungen unter dem Einfluss von Drogen begangen wurden, oder der Beschaffung von Suchtmitteln dienten.
Damit die Nicht- (oder Minder-) Bestrafung infolge der Anwendung der §§ 20 und 21 keine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit nach sich zieht, wird in diesen Fällen vom Gericht geprüft, ob vom Täter weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Ist dies der Fall, so kann bei psychisch Kranken die Unterbringung in der forensischen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses nach § 63 StGB angeordnet werden. Sind bei Suchtkranken weitere erhebliche Straftaten zu erwarten, so kann eine Suchtbehandlung nach § 64 StGB in einer "Entziehungsanstalt" (in der Regel ebenfalls forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses) auch dann angeordnet werden, wenn die §§ 20 und 21 nicht zur Anwendung kamen.
Als "Maßregel der Sicherung und Besserung" wird "forensische Unterbringung" vom Gericht angeordnet und ihre zeitliche Dauer festgelegt. Sie verfolgt zwei Ziele:
Schutz der Öffentlichkeit vor eventuellen Wiederholungstaten psychisch oder Sucht-Kranker
Behandlung der psychischen Störung oder Suchtkrankheit mit dem Ziel, den Betroffenen ein Leben in Freiheit unter Wahrung der berechtigten Schutzinteressen der Öffentlichkeit zu ermöglichen.